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Weg mit der „STRABS“!
Wenn von „STRABS“ die Rede ist, geht es nicht um Strumpfhalter, sondern um das Beitragsmonster Straßenausbaubeitragssatzung. Die Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, streitanfällig und verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen Ärger. Daher begrüßt der Bund der Steuerzahler in Bayern ausdrücklich das Vorhaben der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, was auch die FDP in Bayern bereits gefordert hatte. Auch unterstützt der Bund der Steuerzahler den Vorstoß der Freien Wähler, mit einem Volksbegehren die Straßenausbaubeiträge endlich zu Fall zu bringen. Dies sei längst überfällig.
Künftig könnten daher ab dem Stichtag der endgültigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen keine Beiträge mehr für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen erhoben werden. Wurden Straßenausbauten begonnen bzw. schon fertiggestellt, haben aber die Kommunen gemäß der Empfehlung des Bayerischen Landtags vom 25.01.2018 noch keine Beitragsbescheide erlassen, sind dafür angefallene Aufwendungen vom Freistaat Bayern zu übernehmen - fordert Präsident Rolf von Hohenhau.
Ein Wermutstropfen dabei ist allerdings, dass nach geltendem Verfassungsrecht bereits veranlagte und bezahlte Beiträge nicht rückwirkend erstattet werden können. Insoweit gelte das sog. „Stichtagsprinzip“. Künftig liege es aber in der Eigenverantwortung der bayerischen Kommunen, die Kosten für Straßenausbauten,
-erneuerungen und -verbesserungen zu finanzieren.
Als Kompensation für den Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen könnten die Kommunen Leistungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten. Auf Antrag – je nach Einzelfall – könnten auch zusätzliche staatliche Zuschüsse gewährt werden.
Gleichzeitig warnt der Bund der Steuerzahler in Bayern die bayerischen Kommunen davor, künftig die Kosten für ihre Straßenbauvorhaben auf die Grundstückseigentümer und Bürger in Form von Sonderabgaben – z. B. Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer, Gewerbesteuer oder gar Einführung einer sog. Infrastrukturabgabe – abzuwälzen.
Sollten Kommunen der Empfehlung des Bayerischen Landtags, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen jetzt auszusetzen, nicht folgen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler betroffenen Bürgern, vorsorglich Widerspruch gegen erlassene Straßenausbaubeitragsbescheide einzulegen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Der Bund der Steuerzahler in Bayern fordert alle Parteien im Bayerischen Landtag auf, das Thema „Abschaffung der STRABS“ im anstehenden Landtagswahlkampf nicht zu missbrauchen. Parteiübergreifend müsse dieses „Abgabenmonster“ – so Präsident Rolf von Hohenhau – noch vor der Landtagswahl abgeschafft werden.
Bei Rückfragen:
Vizepräsidentin Maria Ritch, Tel. 089/126008-53
Vizepräsident Michael Jäger, Tel. 089/126008-38