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Öffnungsklausel nutzen - Grundsteuer nach Flächenmodell berechnen!

Bund der Steuerzahler Mecklenburg Vorpommern e. V. / Presseinformation 27.01.2021

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert das Land auf, bei der Neugestaltung der Grundsteuer die Länderöffnungsklausel zu nutzen und sich für das einfache Flächenmodell zu entscheiden. "Wir brauchen eine einfache, transparente und nachvollziehbare Grundsteuerberechnung. Praktisch jeder ist von der Grundsteuer betroffen, Eigentümer genauso wie Mieter. Wir warnen vor Mehrbelastungen. Wohnen ist ohnehin schon teuer und darf nicht weiter verteuert werden“, erklärt die Landesgeschäftsführerin Diana Behr zu den Plänen von Finanzminister Reinhard Meyer, das Bundesmodell für die neue Grundsteuerberechnung anzuwenden. 


Statt der simplen Berechnung der Steuer anhand von Grundstücks- und Gebäudeflächen sollen in einem aufwändigen Verfahren der pauschalierte Wert jeder Immobilie ermittelt werden. Alleine für die Neubewertung sollen in den kommenden Jahren 110 neue Vollzeitstellen geschaffen werden. „Es ist ein Unding, was hier für ein Bürokratiemonster entstehen soll, während ein Flächenmodell voll digitalisiert berechnet werden könnte!", kritisiert die Steuerwächterin. Und auch danach bleibt das Modell mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, denn alle sieben Jahre müssen die Werte aktualisiert werden.

Ein weiteres Problem des Bundesmodells ist, aus Sicht des Bundes der Steuerzahler, auch die Gefahr der versteckten Steuererhöhungen. Steigen die Bodenwerte und Mieten weiter, dann erhöht sich die Bemessungsgrundlage und dadurch die Steuerbelastung. Um die Kassen aufzubessern, müssten die Kommunen dann nicht mehr einen demokratischen Entscheidungsprozess anstoßen und den oft unangenehmen und schwierigen Diskurs über die Anhebung der Hebesätze führen.

"Wir befürchten, dass die Reform ausgenutzt wird, um die Einnahmen aus der Grundsteuer kräftig zu steigern", führt Diana Behr aus. Das von der Politik häufig erklärte Ziel der Aufkommensneutralität kann nur durch die Kommunen entschieden werden. Denn sie legen die Hebesätze fest. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine sehr wichtige Einnahmequelle. "Schon vor der Corona-Pandemie war es zumindest zweifelhaft, ob die Kommunen da mitmachen würden. Nun, unter dem Eindruck der Krise mit den unabsehbaren Folgen für die öffentlichen Haushalte, wird dies zunehmend unwahrscheinlicher", stellt Diana Behr fest. Im Hinblick darauf, so der Bund der Steuerzahler, stehen auch die Kommunen in der Pflicht. Sie müssen die Hebesätze anpassen und dafür sorgen, dass die Grundsteuerbelastung insgesamt nicht steigt.

 

 

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Ihr Ansprechpartner

Michaela Skott
Pressereferentin

Michaela Skott

Wittenburger Str. 96, 19053 Schwerin [email protected]