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Landesbeilage Rheinland-Pfalz und Saarland Juni 2020
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Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub - Nr. 9 12.06.2020 Newsletter
Umzug und Steuern - Nr. 6 12.06.2020 Newsletter
Umzugskosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Aber auch private Umzugskosten können als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuerlast mindern. In welcher Höhe diese Aufwendungen abgesetzt werden können und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in diesem Ratgeber
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“ kommunalkompass(at)steuerzahler.deIn unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.