Landesbeilage Bayern März 2023
Landesbeilage Rheinland-Pfalz/Saarland März 2023
Nr. 12 - Steuer und Studium – Das sollten Studierende und Eltern wissen!
Mit dem Studium Steuern sparen? – Das geht! Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium können steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass nur der Studierende selbst die Kosten für seine Ausbildung geltend machen kann. Dazu muss er eine eigene Einkommensteuererklärung anfertigen. Aber auch die Eltern studierender Kinder werden steuerlich gefördert. Über Hintergründe und Kniffe, wie man steuerlich geschickt agiert und wo die Eltern Steuern sparen können, informiert der Bund der Steuerzahler.
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