Landesbeilage Rheinland-Pfalz März 2020
Umzug und Steuern - Nr. 6 12.06.2020 Newsletter
Landesbeilage Rheinland-Pfalz und Saarland Juni 2020
In der ersten gemeinsamen Landesbeilage des BdSt Rheinland-Pfalz und des BdSt Saarland werden wieder interessante Themen aufgegriffen. Auf die Coronavirus-Krise hat der Landtag mit einem ersten Nachtragshaushalt reagiert. DER STEUERZAHLER berichtet über das Volumen, die Finanzierung und die Nutznießer der Mehrausgaben. Das Land Rheinland-Pfalz nimmt viel Geld in die Hand, um die Folgen der Krise abzumildern. Zwar heißt der Steuerzahlerbund die Maßnahmen gut, aber einen gewichtigen Kritikpunkt gibt es doch.
Außerdem im Heft:
Reform der Straßenausbaubeiträge:
Spätestens ab 2024 werden die ungerechten Straßenausbaubeiträge nur noch als „wiederkehrende Beiträge“ (WKB) erhoben. In einer Experten-Anhörung im Landtag warnte der Steuerzahlerbund vor einer massiven Mehrbelastung der Beitragszahler, die mit der Reform einhergeht. Im STEUERZAHLER lesen Sie, warum der angebliche Sondervorteil unter WKB noch abstruser wird und warum durch die Reform sogar eine Steuergeldverschwendung in Millionenhöhe droht.
Saarland:
Das öffentliche Unternehmen EVS ABW GmbH, das in der Abfallwirtschaft tätig ist, hatte für die Jahre 2009 bis 2017 unterlassen, Steuererklärungen rechtzeitig abzugeben. Die Folgen dieses unverzeihlichen Versäumnisses wird für die Gebührenzahler womöglich teuer werden. Denn verantwortliches Personal wie der damalige Geschäftsführer sollen bislang nicht in Regress genommen werden.
Realsteuer-Hebesatzvergleich:
Mainz wurde als Spitzenreiter bei der Grundsteuer B abgelöst. Der große...
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