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Erbschaft- und Schenkungsteuer - Nr. 1
Landesbeilage Berlin September 2020
Das 1x1 des Solidaritäszuschlags
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für den „Soli“ befindet sich im Solidaritätszuschlagsgesetz. Er wird mit einer Unterbrechung seit dem Jahr 1991 erhoben und beträgt gegenwärtig 5,5 Prozent der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Er wird von west- und ostdeutschen Steuerzahlern gezahlt, denn eine Unterscheidung nach Regionen gibt es nicht. Die Einnahmen aus dem Zuschlag erhält allein der Bund, er muss sie nicht mit Ländern oder Kommunen teilen. Die genauen Details zum Soli lesen Sie in unserem 1 x 1 des Solidaritätszuschlags, das Sie hier kostenfrei anfordern können.
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
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