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Bund der Steuerzahler sucht ehrenamtliche Finanzrichter für das Finanzgericht Köln
Für die nächste Amtsperiode 2023 bis 2028 kann der Bund der Steuerzahler dem Finanzgericht Köln Vorschläge für die Ernennung ehrenamtlicher Richter einreichen.
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter führt dazu, dass man an zwei bis drei Tagen im Jahr an Sitzungen des entsprechenden Senates, dem man der Wahl zugeordnet wird, teilnimmt.
Als ehrenamtlicher Richter kommen Personen in Frage, die vor dem 01.01.1998 geboren sind und damit zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben. Es wäre zudem wünschenswert, wenn die zu benennenden Personen nach dem 31.12.1955 geboren sind, so dass sie zum Ende der Amtsperiode das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Interessenten müssen jeweils Ihren Wohnsitz in dem Finanzgerichtsbezirk innehaben.
Der Bezirk des Finanzgerichtes Köln ist identisch mit dem Regierungsbezirk Köln. Mitglieder, die Interesse für diese Aufgabe beim Finanzgericht Köln haben, melden sich bitte bis zum 15. März 2023 per e-mail an steuern(at)steuerzahler-nrw.de
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