IT-Pannen in der Verwaltung häufen sich
Info-Brief des Ministerpräsidenten: Ein Paradebeispiel für Steuerverschwendung
Bei Arbeiten in Haus und Garten an die Steuer denken
Ratgeber vom Bund der Steuerzahler hilft Steuern sparen
Ob Heizungsmonteur, Fernsehtechniker, Dachdecker, Baumschneider, der Pflegedienst oder die Haushaltshilfe – irgendwelche Kosten stehen fast immer an. Viele Handwerker- und Dienstleistungen lassen sich dabei von der Steuer absetzen. Zudem ist es seit 2020 möglich, Aufwendungen am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, die der energetischen Gebäudesanierung dienen, über drei Jahre steuerlich geltend zu machen.
Über die Frage, in welchen Fällen der Mieter und in welchen Fällen der Eigentümer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kann und welche Regeln zu beachten sind, damit das Finanzamt den Steuerabzug auch gewährt, informiert der Bund der Steuerzahler mit seinem aktualisierten und neu aufgelegten Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“. Rechenbeispiele und Fallbeschreibungen aus dem täglichen Leben machen es hier auch dem steuerlichen Laien einfach, sich mit der Materie zu befassen. Übrigens, selbst wer aus Altersgründen oder gesundheitsbedingt keinen eigenen Haushalt mehr führt, kann bestimmte Leistungen von der Steuer absetzen. Allgemein gilt: Nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt nicht unnötig Geld.
Der Ratgeber erklärt aber nicht nur, welche haushaltsnahen Handwerker- oder Dienstleistungen von der Steuer absetzbar sind und welche nicht. Er informiert auch darüber, was bei Minijobs im Privathaushalt zu beachten ist oder wie sich Kinderbetreuungs- und Pflegekosten steuerlich auswirken.
Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“ über die gebührenfreie Bestellhotline Telefon 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Kontakt zu den Autoren
Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“ kommunalkompass(at)steuerzahler.deIn unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.