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Wertfestellungen einer Schenkung sind bindend für Folgeerwerber

10.09.2024

Stellt die Finanzverwaltung mit einem Feststellungsbescheid den Wert des geschenkten Vermögens fest, ist diese Feststellung auch bindend für Festsetzung von Schenkungsteuer, wenn innerhalb von zehn Jahre weiteres Vermögen übertragen wird: Der ursprüngliche Wertfeststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid im Sinne der Abgabenordnung. Wenn hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt werden, ist er rechtskräftig und hat Bindungswirkung für alle Folgebescheide. Er muss somit als Grundlage in die Steuerfestsetzung einbezogen werden. Eine Revision vor dem BFH wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH, II R 35/21 vom 26.7.2023).

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