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Vollkaskoversicherung - Missratenes "Driftmanöver" kann versichert sein

06.09.2024

Ist in einem (Voll-)Kaskoversicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden, dass sich der Versicherer bei einem von seinem Versicherten verursachten Schaden auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen kann, um Schadenersatz zu verweigern, so ist ein missratenes "Driftmanöver" versichert. Lässt ein Autofahrer (der hier mit seinem Chevrolet und einem Begleiter unterwegs war) in einem Kreisverkehr gezielt die Räder durchdrehen, zieht er zwei Runden in dem Kreisel "im Dift", verliert er beim Verlassen des Kreisverkehrs die Kontrolle über das Fahrzeug und knallt gegen den Bordstein und gegen eine Mauer, so muss die Versicherung den Schaden am Auto bezahlen. Es habe kein Vorsatz vorgelegen, weil der Mann seinem Begleiter imponieren wollte, so dass der Drift nicht vorsätzlich "in den Sand gesetzt" werden sollte. Auch habe ein "Rennen" nicht stattgefunden, denn das Auto war das einzige zu dem Zeitpunkt des Driftmanövers im Kreisel. (LG Coburg, 24 O 366/23)

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