Rechtstipp: Hundebesitzerin darf nach Fahrradunfall nicht verschwinden
Rechtstipp: Kündigung - "Soll-Angaben" sind eben kein "Muss"
Steuertipp: Zwischen Erbschaft und Prozess darf nicht zu viel Zeit liegen
Bei einer Erbschaft kann der Erwerber die Kosten, die ihm "im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung" des Nachlasses entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dazu können grundsätzlich auch Kosten zählen, die ihm durch gerichtliche Maßnahmen entstanden sind, die er treffen musste, um zum Nachlass gehörende Ansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen diese in einem "engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen" stehen und dürfen nicht erst durch spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen. Liegen zwischen der Entlastung des Testamentsvollstreckers und der späteren Rechtsverfolgung fast sieben Jahre (in der der Mann keine "rechtlichen" Aktivitäten zeigte), so können die Kosten dafür nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. (FG Münster, 3 K 785/20) - vom 07.04.2022