Rechtstipp: Hauskauf - Auch wenn der Schwamm beseitigt ist, muss über ihn informiert werden
Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Wer als Ehepaar gemeinsam pendeln kann, der kann auch zahlen
Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Wer als Ehepaar gemeinsam pendeln kann, der kann auch zahlen
Wohnt ein Ehepaar in einem Haus (das als "Nebenwohnung" in der Stadt Bad Vilbel liegt), pendeln sie beide von dort regelmäßig zur Arbeit nach Frankfurt am Main, so müssen die Eheleute für das Haus in Bad Vilbel Zweitwohnungssteuer abführen, wenn sie als Hauptwohnsitz ein Haus im Allgäu bewohnen, wo sie lokalpolitisch und in Vereinen aktiv sind. Das Argument der beiden, sie seien gezwungen, einen weiteren Wohnsitz innezuhaben, um der beruflichen Tätigkeit nachzugehen, zog hier nicht. Erfasst seien davon nur solche Personen, die infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden. Sie werden nicht getrennt, sondern pendeln gemeinsam auf dem Arbeitsweg. (VwG Gießen, 8 K 4292/20) - vom 12.01.2024