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Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Eheleute dürfen anders behandelt werden als Alleinstehende

18.02.2025

Eine Zweitwohnungssteuer-Vorschrift muss keine Ausnahmeregelung für eine aus beruflichen Gründen von einem ledigen Arbeitnehmer unterhaltene Zweitwohnung enthalten. Ein solche Ausnahme kann es hingegen für Verheiratete geben. Das gelte auch dann, wenn der Alleinstehende wesentliche familiäre Beziehungen am Ort der Hauptwohnung hat. Eheleute dürfen in diesem Punkt bessergestellt sein als Ledige. Das hat seinen Grund »in den bestehenden ehelichen und familiären Bindungen und Verpflichtungen und in den durch das Auseinanderfallen von Familienwohnort und Beschäftigungsort hervorgerufenen Belastungen«. (BFH, VIII B 99/23) - vom 21.10.2024

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