Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Auch bei einer Schätzung muss es genau zugehen
Regelt die Satzung einer Gemeinde, dass ein jährlicher Mietaufwand für eine Zweitwohnung geschätzt werden darf, dessen Eigentümer nicht bei der Ermittlung der tatsächlichen Miete hilft, so ist eine »pauschale« Schätzung (hier von 18.000 € im Jahr) unwirksam. Eine »pauschalierte« Schätzung ist mit den Vorgaben der Abgabenordnung nicht zu vereinbaren, weil danach nur die Schätzung von Tatsachen (also die Besteuerungs- und Schätzungsgrundlagen) zulässig ist. Gebe die Satzungsregelung aber ein (Schätzungs-)Ergebnis - ungeachtet der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls - vor, so widerspricht das dem Wesen einer Schätzung: nämlich fehlende Tatsachen annäherungsweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen. (VwG Sigmaringen, 9 K 627/24) - vom 01.07.2024