Steuertipp: Zinsverzicht bei jahrelang unklarer Erbfolge?
Im entschiedenenFall verstarb der Erblasser 2012 und hinterließ ein großes Vermögen sowiewidersprüchliche Testamente. Erst 2018 wurde nach langem Streit über dieTestierfähigkeit ein Erbschein ausgestellt; der Kläger erhielt die Hälfte desNachlasses. Das Finanzamt rechnete ihm die aus Gewerbebetrieb, Vermietung,Verpachtung und Kapitalanlagen von 2012 bis 2017 erzielten Einkünfte anteiligzu und forderte rund 33.700 Euro Nachzahlungszinsen. Obwohl der Klägerargumentierte, er habe wegen der lang ungeklärten Erbfolge nicht früher wissenkönnen, wem die Einkünfte rechtlich zuzurechnen waren, und sei daher nichtschuld an der verspäteten Steuerfestsetzung, wies der BFH den Antrag aufZinserlass ab. Es liege keine sachliche Unbilligkeit vor, denn auch bei unsichererErbfolge sei es grundsätzlich zumutbar, Besteuerungsgrundlagen zu ermittelnoder Vorauszahlungen zu leisten, um Zinsforderungen zu vermeiden. (BFH-Urteilvom 9.4.2025, X R 12/21)