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Steuertipp: Zinsen bei "Aussetzung der Vollziehung" dürfen nicht sechs Prozent ausmachen
Ein Steuerpflichtiger kann durchsetzen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen pro Monat bei Steuerschulden zu hoch sind, auch für die Zinsen gelten müsse, die für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu zahlen sind. Die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung dürfen nicht 6 Prozent jährlich ausmachen. Dieser Zinssatz sei nicht erforderlich, »um den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen oder um unnötige Prozesse zu verhindern«. Dass diese Zinsen durch Zahlung der Steuern verhindert werden können, sei irrelevant. Denn das sei lediglich eine Ausweichoption, die »eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung nicht beseitige. (BFH VIII R 9/23) - vom 08.05.2024