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Steuertipp: Wohnraumförderung - Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau
Eine Sonderabschreibung von20% in vier Jahren fördert den Bau neuen Wohnraums, wenn bestimmte Baukosten-und Vermietungsbedingungen erfüllt werden. Laut Bundesfinanzhof gilt dieseFörderung nicht, wenn bestehender Wohnraum abgerissen und direkt ersetzt wird –besonders, wenn der Bauantrag bereits vor dem Abriss gestellt wurde. Es handeltsich dann nicht um einen begünstigten Neubau, sondern nur um den Ersatz desvorhandenen Wohnraums. (BFH vom 12.8.2025, IX R 24/24)