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Steuertipp: Wird eine (Teil-)Fläche belastet, ist das steuerpflichtig
Eine Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht führt auch dann zu einer Zwangsentnahme, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster hatte die Tochter eines Landwirts, die ein knapp 14 Hektar großes Grundstück (welches früher vom Papa landwirtschaftlich genutzt worden war) nach Aufgabe der Landwirtschaft parzellenweise an unterschiedliche Pächter verpachtet. Nach dem Tod des Vaters erklärte sie daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und sie bestellte zugunsten einer KG auf einer Teilfläche ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren (mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 15 Jahre). Die KG verpflichtete sich, dort Gebäude für ihren Produktionsbetrieb zu errichten, was allerdings nicht umgesetzt wurde. Diese Bestellung des Erbbaurechts habe zu einer steuerpflichtigen Zwangsentnahme aus dem Betriebsvermögen geführt. (FG Münster, 13 K 2130/17) – vom 15.09.2021