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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Bei Aussage gegen Aussage fließen weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld
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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Arbeitgeber darf ein Handyverbot für die Arbeitszeit aussprechen
Steuertipp: Wird eine Privatschule verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig
Zwar können auch private Lehrinstitute von der Gewerbesteuer befreit sein (wie es bei öffentlichen und gemeinnützigen Instituten der Fall ist, weil sie dem Schul- und Bildungszweck dienen). Wird eine solche Einrichtung jedoch verkauft, so ist dieser Vorgang nicht dem »Schul- und Bildungszweck« zuzuschreiben – mit der Folge, dass der Gewinn versteuert werden muss. (FG Düsseldorf, 9 K 349/22) - vom 10.08.2023