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Steuertipp: Wird eine Privatschule verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig

13.05.2024

Zwar können auch private Lehrinstitute von der Gewerbesteuer befreit sein (wie es bei öffentlichen und gemeinnützigen Instituten der Fall ist, weil sie dem Schul- und Bildungszweck dienen). Wird eine solche Einrichtung jedoch verkauft, so ist dieser Vorgang nicht dem »Schul- und Bildungszweck« zuzuschreiben – mit der Folge, dass der Gewinn versteuert werden muss. (FG Düsseldorf, 9 K 349/22) - vom 10.08.2023

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