Vorheriger Artikel
Steuertipp: Erbverzicht des Vaters bringt keinen höheren Erbschaftsteuer-Freibetrag für den Sohn
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Schmerzensgeld: Missglückte Haarglättung kann eine Körperverletzung sein
Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsnahe Dienstleistung
Eigentlich werden von § 35a EStG nur solche haushaltsnahen Dienstleistungen gefördert, die im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Davon gibt es aber Ausnahmen: Der BFH hat entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein können. Schneeräumung ist also auch dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn die Straße vor dem Grundstück gefegt wird, sind sich BFH und Finanzverwaltung einig.