Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsna...

Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsnahe Dienstleistung

27.11.2024

Eigentlich werden von § 35a EStG nur solche haushaltsnahen Dienstleistungen gefördert, die im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Davon gibt es aber Ausnahmen: Der BFH hat entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein können. Schneeräumung ist also auch dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn die Straße vor dem Grundstück gefegt wird, sind sich BFH und Finanzverwaltung einig.

Mit Freunden teilen