Rechtstipp: Profifußballverein muss Beiträge an Unfallversicherung abführen
Rechtstipp: Krankenversicherung - Auch ein teures Nahrungsergänzungsmittel wird nicht zur Arznei
Steuertipp: Werbungskosten - Eine Israel-Reise kann auch für eine Reli-Lehrerin privat sein
Reist eine Religionslehrerin einer privaten katholischen Schule nach Israel, und ist die Reise sowohl beruflich als auch privat geprägt, so kann sie die Aufwendungen für den Tripp nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich die „Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen“. Die Tatsache, dass der Schulträger die Fahrt (innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche ging es unter anderem nach Jerusalem, Yad Vashem, Haifa, Nazareth, Kana, zum Toten Meer sowie zum See Genezareth und es fanden mehrere Gottesdienste statt) ausschließlich für Religionslehrer(innen) veranstaltet hatte, ändere nichts daran, dass sich die Tour nicht von einer allgemein-touristischen Reise unterschieden habe. Auf dem Programm standen fast nur Ziele von allgemein-touristisch-kulturellem Interesse, die typischerweise auch von privaten Israel-Touristen besucht würden. Die aufgesuchten Gottesdienste seien in erster Linie Ausdruck der höchstpersönlichen Religionsausübung. (FG Münster, 1 K 224/21) – vom 27.01.2022