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Absetzbar sind Gebühren, Honorare, Löhne inklusive Sozialversicherungsbeiträgen sowie Nebenkosten wie Inserate, Taschengeld für Au-pairs und freie Verpflegung und Unterkunft. Kita-Gebühren können auch bei Zahlung durch Erziehungsgeld abgesetzt werden. Fahrtkosten mit der betreuenden Person oder an sie gezahlter Ersatz sind absetzbar; bei Selbstständigen nach Reisekostenpauschale, bei Angestellten nach Entfernungspauschale. Fahrtkostenerstattungen an Angehörige zählen dazu, selbst wenn die Betreuung gratis ist. Eltern können nur Kosten absetzen, wenn Rechnungen oder Gebührenbescheide auf ihren Namen vorliegen. Bei Angestellten brauchen sie einen Arbeitsvertrag, bei Au-pair-Verhältnissen einen Au-pair-Vertrag. Auch für Fahrtkostenersatz wird eine Rechnung benötigt. Die Rechnung muss Leistungen, Zeitraum, Name und Anschrift enthalten. Die Zahlung erfolgt stets aufs Konto des Empfängers.