Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: War genug Geld vorhanden, gi...

Steuertipp: War genug Geld vorhanden, gibt es keine Stundung

10.10.2025

Erbt ein Mann Geld und eine Eigentumswohnung, so kann ereinen Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer nicht mit der Begründungdurchkriegen, er habe zunächst Miterben auszahlen müssen, so dass er erstwieder in der Lage sei, Steuern auf die Erbschaft begleichen zu können, wenn erdie Wohnung verkauft habe. Er hätte mit dem geerbten Geld zunächst dieErbschaftsteuer begleichen müssen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung,ob eine Stundung gerechtfertigt ist, sei der Termin der Steuerentstehung - was hier»der Eintritt des Erbfalls« war. Und weil zu dem Zeitpunkt noch ausreichendfinanzielle Mittel vorhanden waren, könne es eine Stundung nicht geben. (FGMünchen, 4 K 308/20) - vom 26.01.2022

Mit Freunden teilen