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Steuertipp: Vorweggenommene Erbfolge - Teilweise Schenkung kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG
Mit der Frage, ob teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG (Einkommensteuergesetz) anzusehen sind, hatte sich das Finanzgericht Niedersachsen zu beschäftigen. Das Gericht entschied, dass solche Übertragungen keine tatbestandlichen Veräußerungen darstellen und somit nicht unter die Regelungen des § 23 EStG fallen. (FG Niedersachsen vom 29.5.2024, Az. 3 K 36/24, Revision beim BFH: IX R 17/24)