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Steuertipp: Verzicht auf das Nießbrauchrecht ist keine "Einnahme"

24.05.2024

Ein unentgeltlich eingeräumtes Nießbrauchrecht ist ein »Wirtschaftsgut«, das einlage- und entnahmefähig ist. Wird darauf verzichtet, so stelle das jedoch keine »Veräußerung«, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang dar. Ein solcher Verzicht führt nicht zu Einnahmen aus einem »privaten Veräußerungsgeschäft«. Darin liege weder ein Anschaffungsvorgang noch ein Veräußerungsvorgang, sondern ein »nicht steuerbarer Vermögensaustausch« vor. (FG Münster, 6 K 2489/22 E) - vom 12.12.2023

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