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Rechtstipp: Nachbarrecht - Wer große alte Bäume unerlaubt stutzt, muss dafür bezahlen
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Rechtstipp: Mietrecht - Wird etwas zeitgemäß hergerichtet, so ist das keine Modernisierung
Steuertipp: Verzicht auf das Nießbrauchrecht ist keine "Einnahme"
Ein unentgeltlich eingeräumtes Nießbrauchrecht ist ein »Wirtschaftsgut«, das einlage- und entnahmefähig ist. Wird darauf verzichtet, so stelle das jedoch keine »Veräußerung«, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang dar. Ein solcher Verzicht führt nicht zu Einnahmen aus einem »privaten Veräußerungsgeschäft«. Darin liege weder ein Anschaffungsvorgang noch ein Veräußerungsvorgang, sondern ein »nicht steuerbarer Vermögensaustausch« vor. (FG Münster, 6 K 2489/22 E) - vom 12.12.2023