Rechtstipp: Arbeitsrecht: Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne korrektes BEM
Rechtstipp: Namensrecht - Das Wohl des Kindes ist wichtiger als der Zeitpunkt der Antragstellung
Steuertipp: Verwaltungsrecht - Drei Jahre Ausbildung und nur zwei Jahre Dienst bringen Rückforderung
Wird eine Frau ineiner dreijährigen dualen Ausbildung staatlich gefördert zur Finanzwirtin ausgebildet,und wird sie zur Steuerinspektorin in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt,so muss sie einen Teil der Kosten für die Ausbildung erstatten, wenn sie nachnicht einmal zwei Jahren im Dienst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnisbeantragt. Der Dienstherr hat ein berechtigtes Interesse daran, dass diestaatlich geförderte Ausbildung für einen bestimmten Zeitraum auch demöffentlichen Dienst zugutekommt. (Hier ging es um knapp 16.000 €, die die Frauzurückzahlen musste.) (VwG Neustadt an der Weinstraße, 1 K 599/25) - vom17.12.2025