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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Falsche Schufa-Einträge kommen der Bank teuer zu stehen
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Steuertipp: Spekulativgeschäfte dürfen steuerlich unattraktiv gemacht werden
Steuertipp: Verspätungszuschlag - Aus Pflicht kann Ermessen werden
Hat ein Unternehmer keine Umsatzsteuererklärung eingereicht, schätzt das Finanzamt die Grundlagen (was zu einem Bescheid über eine Umsatzsteuer in Höhe von rund 25.500 € führt), und berechnet es zusätzlich - zu Recht - einen Verspätungszuschlag (in Höhe von 175 Euro), so kann dieser Zuschlag auch dann bestehen bleiben, wenn der Unternehmer eine Steuererklärung abgibt und auf der Basis dieser Erklärung Umsatzsteuer nicht fällig wird. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7123/23) - vom 24.04.2024