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Steuertipp: Verspätungszuschlag - Aus Pflicht kann Ermessen werden

15.10.2024

Hat ein Unternehmer keine Umsatzsteuererklärung eingereicht, schätzt das Finanzamt die Grundlagen (was zu einem Bescheid über eine Umsatzsteuer in Höhe von rund 25.500 € führt), und berechnet es zusätzlich - zu Recht - einen Verspätungszuschlag (in Höhe von 175 Euro), so kann dieser Zuschlag auch dann bestehen bleiben, wenn der Unternehmer eine Steuererklärung abgibt und auf der Basis dieser Erklärung Umsatzsteuer nicht fällig wird. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7123/23) - vom 24.04.2024

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