Steuertipp: Fahrten zur "Ausbildungsstätte" können über Jahre hinweg Reisekosten sein
Rechtstipp: Ein 15.000 Euro-Skonto bei 70.000 Euro-Rechnung ist unzulässig
Steuertipp: Versicherungssteuer - Eine Krankenversicherung ist keine Unfallversicherung
Versicherungsgesellschaften müssen 19 Prozent von den Beiträgen, die Versicherte für bestimmte Versicherungen bezahlen, als Steuer abführen. Dazu zählen unter anderem private Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen. Von dieser Steuerpflicht ausgenommen sind Versicherungen wie die gesetzliche Unfallversicherung oder Krankenversicherungen. Bietet ein Versicherer eine Kombination an (hier ging es um eine private Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung), so ist zu prüfen, ob es sich eher um eine Krankenversicherung oder um eine private Unfallversicherung handelt. Weil in diesem Fall die Leistungspflicht der Versicherung "maßgeblich an das Vorliegen eines Krankenhausaufenthalts anknüpft", ist die Police als Krankenversicherung zu sehen, so dass von der Gesellschaft keine Steuer abgeführt werden muss. Sie muss nicht leisten, wenn der Versicherte einen Unfall erleidet, jedoch nicht ins Krankenhaus eingewiesen wird. Dadurch grenzt sie sich entscheidend von einer "normalen" privaten Unfallversicherung ab. (FG Köln, 2 K 870/21) - vom 17.01.2024