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Steuertipp: Vermittelt ein beratender Rechtsanwalt Spieler, so kann das knifflig werden

15.12.2023

Betreut ein Rechtsanwalt Profi-Fußballspieler, nimmt er aber nicht nur die rechtlichen Interessen der Spieler wahr, sondern vermittelt er auch, wenn Wechsel zu anderen Clubs anstehen (wofür er separat von den Vereinen - „fürstlich“ - bezahlt wird), so hat er sowohl Einnahmen aus seiner freiberuflichen Tätigkeit als auch aus Gewerbebetrieb. Da diese beiden Tätigkeiten eng miteinander verflochten sind und sich gegenseitig bedingen, ist der gesamte Betrieb als "Einheit" anzusehen - und die Einnahmen sind einheitlich zu versteuern. In dem konkreten Fall wurde entschieden, dass die Einkünfte ausschließlich aus einem Gewerbebetrieb stammen, was steuerlich ungünstiger für den Rechtsanwalt war. (BFH, VIII B 22/22) - vom 08.08.2023

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