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Steuertipp: Vermietete Luxusimmobilien können zur "Liebhaberei" werden
Vermietet ein Ehepaar drei Villen an die Kinder, wobei jedes Objekt eine Größe von mehr als 250 Quadratmetern hat, so können die Verluste aus diesen Vermietungen nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden (hier wurden Verluste angegeben, die zwischen 172.000 € und 216.000 € lagen). Das Ehepaar hatte die drei Villen erst kurz zuvor gekauft. Wird eine Immobilie mit einer solchen Wohnfläche vermietet, so müsse nachgewiesen werden, dass mit der Vermietung ein finanzieller Überschuss erzielt werden soll. Fehlt dieser Nachweis, und werden über einen längeren Zeitraum Verluste erwirtschaftet, so ist die Vermietung eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“. (BFH, IX R 17/21) - vom 20.06.2023