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Steuertipp: Verlustabzug bei vermieteten Ferienwohnungen

19.03.2026

Wer eineFerienwohnung ausschließlich vermietet, kann Verluste aus Leerstandszeitengrundsätzlich steuerlich geltend machen, sofern die Vermietungsdauer mindestensdem örtlichen Durchschnitt entspricht oder höchstens 25% darunter liegt. DasFinanzamt darf dabei jedoch nicht nur einzelne Steuerjahre isoliert betrachten,sondern muss für die Beurteilung einen Zeitraum von drei bis fünf Jahrenzugrunde legen, um Schwankungen auszugleichen. Das hat der Bundesfinanzhofentschieden und den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen(BFH-Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24).

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