Steuertipp: Verlustabzug bei vermieteten Ferienwohnungen
Verluste aus derVermietung einer Ferienwohnung werden vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt,wenn die Vermietungsdauer mindestens dem örtlichen Durchschnitt entspricht oderdiesen um nicht mehr als 25 % unterschreitet. Bei starken jährlichenSchwankungen ist laut Bundesfinanzhof nicht das einzelne Jahr, sondern einZeitraum von drei bis fünf Jahren maßgeblich, um die ortsüblicheVermietungszeit zu ermitteln. Das Finanzgericht muss hierzu eine entsprechendeDurchschnittsbetrachtung anstellen (BFH-Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24).