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Steuertipp: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht
Hat das Finanzgericht einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das Finanzgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör. (BFH, Beschluss vom 4.4.2024, V B 12/23)