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Steuertipp: Urkundenfälschung - Wer seinem Vater das Kindergeld retten will, handelt nicht ehrenvoll

07.12.2023

Hat ein junger Mann eine Berufsoberschule besucht, und bezieht sein Vater aus diesem Grund noch Kindergeld für den volljährigen Sohn, so muss der Sohnemann eine Geldstrafe zahlen (hier in Höhe von 1.300 €), wenn er die Schule heimlich abbricht und seinem Vater eine gefälschte Studienbescheinigung für die Vorlage bei der Familienkasse "unterjubelt", der diese "unwissend" einreicht. Fliegt der gefälschte Scan auf, so darf die Familienkasse außerdem das zu Unrecht gezahlte Kindergeld zurückfordern. (AmG München, 1114 Ds 68 Js 21916/22) - vom 13.03.2023

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