Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Unzulässige Arbeitnehmerüber...

Steuertipp: Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung hat auch steuerliche Folgen

05.05.2026

BeiLeiharbeitsverhältnissen ist grundsätzlich keine dauerhafte Zuordnung zu einemArbeitgeber möglich, weil nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einLeiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate an denselbenEntleiher überlassen werden darf (es sei denn, ein Tarifvertrag regelt etwasanderes). Somit kann auch keine »erste Tätigkeitsstätte« im steuerlichen Sinnevorliegen. Das hat die Folge, dass der Leiharbeitnehmer seine Fahrtkosten (fürHin- und Rückfahrt) nach Reisekostengrundsätzen abrechnen darf und nicht nurden einfachen Weg im Rahmen der Entfernungspauschale. Das gilt sogar für denFall, dass ein Leiharbeitnehmer drei Jahre lang ununterbrochen bei ein unddemselben Entleiher tätig war, diese »mehr als vorübergehende« Überlassung aberarbeitsrechtlich unzulässig war. (BFH, VI R 22/23) - vom 17.06.2025

Mit Freunden teilen