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Steuertipp: Unwirksames Vermächtnis des Vorerben ist keine Nachlassverbindlichkeit für Nacherben
Vor- und Nacherbschaft regeln die Weitergabe von Vermögen über mehrere Generationen. Ein Urteil des FG München zeigt, dass ein unwirksames Vermächtnis des Vorerben zulasten des Nacherben keine Nachlassverbindlichkeit darstellt: In dem Fall verfügte eine Mutter als Vorerbin, dass ihre Tochter als Nacherbin Gesellschaftsanteile an die Enkel weitergeben solle. Obwohl das Vermächtnis unwirksam war, erfüllte die Tochter den Wunsch. Das Finanzamt erkannte die Übertragung nicht als Nachlassverbindlichkeit an, da die Anordnung der Vorerbin unwirksam war. Das FG bestätigte diese Entscheidung, da ein rechtsunwirksames Vermächtnis des Nacherben nicht mit einem formunwirksamen Vermächtnis des Erblassers gleichzusetzen sei (FG München vom 17.1.2024, 4 K 379/21).