Rechtstipp: Was jahrelang geduldet wurde, kann nicht plötzlich "fristlos Kündigung" bedeuten
Rechtstipp: Leiharbeit - Die Frist beginnt beim Verkauf nicht zwingend neu zu laufen, aber...
Steuertipp: Untergeordnetes Tätigkeitsvolumen bringt keinen Erlass bei der Kfz-Steuer
Eine »kommunale Anstalt«, die eine Vielzahl an Aufgaben erledigt, die aus dem Bereich der »Daseinsvorsorge« stammt, kann nicht durchsetzen, dass der von ihr für die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stadt stehenden Waldfläche eingesetzte »Holzrückwagen mit Kran« von der Kfz-Steuer befreit wird. Macht der Teil der forstwirtschaftlichen Arbeit lediglich 0,20 bis 0,35 Prozent der Gesamtumsätze aus, so sei das »untergeordnet«. Eine getrennte Behandlung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche scheide aus, da diese planmäßig miteinander verflochten seien und der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher kommunaler Betrieb anzusehen ist. (FG Düsseldorf, 4 K 722/24) - vom 07.08.2024