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Steuertipp: Unbewohntes Grundstück darf höher besteuert werden als Wohnraum
Eigentümer einesGrundstücks, das mit einem Wochenendhaus bebaut ist, welches »nicht zum Führeneines selbstständigen Haushalts« geeignet ist, können sich nicht dagegenwehren, dass das Grundstück bei der Grundsteuer höher belastet wird als einWohngrundstück. Diese Regelung sei verfassungsgemäß, weil damit bezahlbarerWohnraum gesichert werden könne. Das gelte auch dann, wenn geplant ist, auf demGrund und Boden ein Einfamilienhaus zu errichten, in dem die Eigentümer selbstleben wollen. Der Zweck, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, seiverfassungsrechtlich fundiert. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3156/25) - vom14.01.2026