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Steuertipp: Umsatzsteuer - Was für "Online-Kasinos" gilt, muss auch für "normale" Spielhallen gelten
Besteht für Online-Glücksspiele eine Befreiung von der Umsatzsteuer, so muss das grundsätzlich auch für Spielhallen gelten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind. Virtuelle Automatenspiele fallen unter das Rennwett- und Lotteriegesetz - und sind deswegen umsatzsteuerbefreit. Es verstoße gegen den Neutralitätsgrundsatz, wenn "terrestrische" Geldspielautomaten dagegen umsatzsteuerpflichtig seien. Für den Durchschnittsverbraucher, dem es auf das Spielerlebnis und den Gewinn ankomme, spiele es keine Rolle, ob er virtuell oder in einer Spielhalle spiele. So wird im Internet dem Spieler durch Stimulierung des Kasinoerlebnisses das Gefühl vermittelt, er sei in einem „echten“ Kasino. (FG Münster, 5 V 2705/21) - vom 27.12.2021