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Steuertipp: Umsatzsteuer - Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
Die Zahlung eines sogenannten KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert (Der BFH bestätigt damit sein Urteil vom 29.11.2022 - XI R 18/21 und entscheidet entgegen Abschnitt 2.5 Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE). (BFH, Urteil vom 11.8.2023, V R 22/21)