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Steuertipp: Umsatzsteuer - Auch unfertig kann "im Ganzen" verkauft werden

16.12.2024

Beginnt ein Unternehmer mit dem Bau eines Ferienparks und investiert er viel Geld in die Unterkünfte und Sportgeräte, die er vermieten will (unter anderem Fahrräder und Boote), so fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er das Projekt wegen finanzieller Probleme nicht fertigstellen und eröffnen kann, und das Grundstück an einen anderen Unternehmer verkauft, der die Fertigstellung des Parks schließlich vollzieht. Es handele sich auch dann um eine »Geschäftsveräußerung im Ganzen«, wenn das Geschäftsmodell noch nicht fertig war und keine Umsätze gemacht worden sind. Entscheidend sei, dass das »übertragene Unternehmen fortgeführt wird«. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7083/23) - vom 13.03.2024

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