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Steuertipp: Umsatzsteuer - Auch eine Tarifoptimierung ist für einen Versicherungsmakler frei

25.09.2023

Grundsätzlich ist es so, dass Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und -makler umsatzsteuerfrei sind. Das gilt auch dann, wenn ein Makler einen bestehenden Vertrag (hier ging es um eine private Krankenversicherung) optimiert, also keinen Wechsel in eine andere Police vermittelt. Auch darin könne ein "Zusammenbringen" von Kunden und Versicherung zu sehen sein. Wäre nur der Abschluss eines neuen Vertrages bei einem anderen Versicherer steuerfrei, so würde eine derartige Optimierung bestehender Verträge umsatzsteuerrechtlich benachteiligt. Der Makler darf die Rechnung für seine Tätigkeit ohne Umsatzsteuer ausstellen. (FG Hamburg, 6 K 86/22) - vom 16.02.2023

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