Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Reiseversicherung - Nicht vor jeder Stornierung ist ein Attest einzuholen
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Krankenversicherung: Noch wird eine Geschlechtsangleichung zu "non-binär" nicht bezahlt
Steuertipp: Trotz eines "Privatnutzungs-Verbots" kann private Nutzung unterstellt werden
Hat eine GmbH mit dem (alleinigen) Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart, ihm einen Pkw (gehobene Mittelklasse) zu stellen, den er nicht privat nutzen dürfe, so darf das Finanzamt dafür eine verdeckte Gewinnausschüttung ansetzen. Der Geschäftsführer müsse die „1-Prozent-Regel“ anwenden (1 % des Bruttolisten-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen). Das Nutzungsverbot sei wegen fehlender gesellschaftsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Konsequenzen wertlos. (FG Münster, 10 K 1193/20) - vom 28.04.2023