Steuertipp: Trägt der Erbe keine Schuld an Verzögerungen, bleibt's steuerfrei
Erbt ein Mann ein Einfamilienhaus vom Vater, so kann daserbschaftsteuerfrei geschehen, wenn das Haus vom Erblasser bis zu seinem Todbewohnt wurde, der Sohn es »unverzüglich« (das bedeutet im Regelfall innerhalbvon 6 Monaten nach dem Erbfall) selbst bezieht und darin dann mindesten zehnJahre lang wohnt. Macht der Vater testamentarisch die Auflage, dass seiner Frauein lebenslanges Wohnrecht grundbuchlich zugestanden wird (dem kam sein Sohnnach), muss die Mama knapp ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes in einPflegeheim ziehen, und werden danach umfangreiche Renovierungsarbeiten nötig(wobei es wegen fehlendem Material und fehlender Handwerker immer wieder zuVerzögerungen kam), so bleibt das Erbe dennoch steuerfrei. Kann der Sohnbelegen, sich durchgehend intensiv um Handwerker-Angebote gekümmert zu haben(jedoch lange vergeblich), so führt auch ein Einzug knapp zwei Jahre nach demErbfall nicht zu einer Erbschaftssteuerpflicht. (Niedersächsisches FG, 3 K80/24) - vom 14.05.2025