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Steuertipp: Der Säumniszuschlag ist nicht verfassungswidrig
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Rechtstipp: Mietrecht - Manchmal ist auch nach mehr als 30 Jahren Schadenersatz durchsetzbar
Steuertipp: Tätigkeit außerhalb der EU - Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn
Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird. (BFH-Urteil vom 14.12.2022, X R 25/21)