Rechtstipp: Bankrecht - Gut verschlüsselte PIN darf zusammen mit der EC-Karte aufbewahrt werden
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Steuertipp: Steuerfreie Kostenübernahme von Telefonkosten
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Beispiel Mobiltelefone zur Verfügung und dürfen diese auch privat genutzt werden, sind diese Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Geräte handelt, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen. Auch wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern deren private Mobiltelefone kauft und sie anschließend den Arbeitnehmern wieder zur privaten Nutzung überlässt, ist dies ist von der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 45 EStG erfasst, entschied der BFH. Das gilt auch dann, wenn die Kaufpreise weit unter dem Marktwert liegen. (BFH-Urteil vom 23.11.2022, VI R 50/20).