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Steuertipp: Steuererstattung für Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Entschädigungen für Verdienstausfallschäden sowie die Erstattungen der darauf entfallenden Steuern steuerpflichtig sind. Dies betrifft Fälle, in denen Geschädigte aufgrund eines Schadens, wie z.B. einem medizinischen Behandlungsfehler, ihren Beruf aufgeben müssen und von der Versicherung des Schädigers eine Entschädigung erhalten. Diese Zahlungen müssen als Ersatz für entgangenen Arbeitslohn versteuert werden. Im entschiedenen Fall erhielt die Klägerin jährliche Zahlungen zur Kompensation ihres Verdienstausfalls sowie Erstattungen der bereits gezahlten Einkommensteuern. Das Finanzamt und das Finanzgericht Baden-Württemberg sahen auch diese Steuererstattungen als einkommensteuerpflichtig an. Der BFH bestätigte dies, da sowohl der Verdienstausfall als auch die Steuererstattungen Bestandteile eines einheitlichen Schadenersatzanspruchs seien (BFH-Urteil vom 15.10.2024, Az. IX R 5/23).