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Rechtstipp: Eigenbedarfskündigung - Im ersten Schreiben müssen noch keine Details stehen
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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch bei Immobilien ist ein fiktiver Schadenersatz möglich
Steuertipp: Steuererklärung - Jetzt noch freiwillig für 2017 abgeben!
Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind oder geheiratet wurde. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat vier Jahre Zeit dafür. Gerechnet wird immer ab dem Ende des Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2021 muss also am 31.12.2025 beim Finanzamt sein – und die freiwillige Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021!