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Rechtstipp: Testament - Auch auf einem Kneipenblock kann der letzte Wille stehen
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Rechtstipp: Bei unzulässiger Schönheitsreparaturen-Klausel muss der Vermieter die Kaution rausgeben
Steuertipp: Steuerberater müssen Klage elektronisch einreichen
Steuerberater, die Klage einreichen, müssen das über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) tun. Das gilt auch dann, wenn sie die Klage nicht beim Finanzgericht erheben, sondern beim Finanzamt "anbringen" (was grundsätzlich möglich ist). Es reicht nicht aus, die Klage fristgerecht in den Briefkasten des Finanzamtes einzuwerfen. Das Argument des Steuerberaters, er habe »beSt« gar nicht benutzen können, da ihm die Bundesteuerberaterkammer dieses damals noch nicht empfangsbereit zur Verfügung gestellt habe, zog nicht. (Niedersächsisches FG, 13 K 114/23 u. a.) - vom 24.04.2024