Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Steuerberater müssen Klage e...

Steuertipp: Steuerberater müssen Klage elektronisch einreichen

29.05.2024

Steuerberater, die Klage einreichen, müssen das über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) tun. Das gilt auch dann, wenn sie die Klage nicht beim Finanzgericht erheben, sondern beim Finanzamt "anbringen" (was grundsätzlich möglich ist). Es reicht nicht aus, die Klage fristgerecht in den Briefkasten des Finanzamtes einzuwerfen. Das Argument des Steuerberaters, er habe »beSt« gar nicht benutzen können, da ihm die Bundesteuerberaterkammer dieses damals noch nicht empfangsbereit zur Verfügung gestellt habe, zog nicht. (Niedersächsisches FG, 13 K 114/23 u. a.) - vom 24.04.2024

Mit Freunden teilen